Rechtliche Voraussetzungen

Finanzanlagenvermittler benötigen zwingend eine behördliche Erlaubnis. Wer Anlageberatung und Anlagevermittlung zu offenen Investmentfonds durchführt und mit der Fonds Forum GmbH zusammenarbeiten möchte, muß uns die entsprechende Erlaubnis nachweisen. Hier handelt es sich um

oder

oder

  • Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut nach § 32 KWG

Wir prüfen u.a. ebenfalls Ihr aktuelles Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Hiervon können wir nur dann absehen, wenn Ihre Erlaubnisurkunde nicht älter als drei Monate ist.