Sie interessieren sich für den Beruf als Finanzanlagenvermittler?
Nachfolgend zeigen wir ihnen die notwendigen Grundlagen auf:
- Anmeldung eines Gewerbes
- Beantragung einer Erlaubnis nach §34f Gewerbeordnung (GewO)
- Vertriebsvereinbarung/en mit Maklerpool/KVG/Multifondsbank
Gewerbeanmeldung
Beim Gewerbeamt Ihres Arbeitssitzes
Erlaubnis nach §34f GewO
Beantragung je nach Bundesland bei:
- IHK (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrheinwestfalen, Schleswig-Holstein, Bremen) ca. 350 € oder
- zuständige Ordnungsbehörde (Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
Voraussetzungen:
- gewerberechtliche Zuverlässigkeit (Polizeiliche Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister)
- geordnete Vermögensverhältnisse (Auszug aus dem Insolvenzregister, Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt)
- Berufshaftpflichtversicherung (zB. kostengünstig über Maklerpool)
- Sachkunde (zB. Finanzanlagenfachmann IHK, Bankkaufmann, betriebswirtschaftlicher Studiengang der Fachrichtung Bank, Versicherungen und Finanzdienstleistung, uvm.)
Sachkundeprüfung bei IHK ca. 350 €
Prüfungsvorbereitung zB. über ein kostengünstiges Vorbereitungsschulungstool des Maklerpools.
Während der Berufsausübung
- Einhaltung der Regeln nach FinVermV (zB. kostenfreie Formulare und Unterstützung durch Maklerpooll)
- regelmäßige Schulung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (zB. kostenfrei über Maklerpool)
- jährliche Prüfung nach §24 FinVermV (zB. kostengünstig über Maklerpool ca. 250 €)
- bestehende Berufshaftpflichtversicherung (zB. kostengünstig über Maklerpool nur §34f ca. 380 €)