Rechtliche Voraussetzungen
Finanzanlagenvermittler benötigen zwingend eine behördliche Erlaubnis. Wer Anlageberatung und Anlagevermittlung zu offenen Investmentfonds durchführt und mit der Fonds Forum GmbH zusammenarbeiten möchte, muß uns die entsprechende Erlaubnis nachweisen. Hier handelt es sich um
- Erlaubnis nach § 34 f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO
oder
- Erlaubnis nach § 34 h GewO
oder
- Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut nach § 32 KWG
Wir prüfen u.a. ebenfalls Ihr aktuelles Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Hiervon können wir nur dann absehen, wenn Ihre Erlaubnisurkunde nicht älter als drei Monate ist.